Therapiebeginn

Der Beginn einer logopädischen Therapie wirft häufig Fragen auf. Wir möchten Ihnen den Einstieg so einfach und transparent wie möglich gestalten. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie der Weg von der ärztlichen Verordnung bis zum Therapiebeginn aussieht.

Ablauf

Der Weg zur logopädischen Therapie

01

Ärztliche Verordnung

Der Therapiebeginn setzt eine ärztliche Verordnung für Logopädie voraus, die von Hausärzt*innen, Kinderärzt*innen, HNO-Ärzt*innen, Zahnärzt*innen, Kieferorthopäd*innen oder Neurolog*innen ausgestellt werden kann und als Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse dient.

02

Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung

Mit der Verordnung können Sie Kontakt zu unserer Praxis aufnehmen. Bitte nutzen Sie dafür unser Anfrageformular. Sobald ein Termin zu Ihren Zeiten frei geworden ist, melden wir uns telefonisch bei Ihnen.

Anja Neuwirth, Inhaberin und Logopädin bei Logopädie Neuwirth

03

Therapiebeginn

Nach Klärung aller organisatorischen Punkte beginnt die logopädische Therapie. Die Behandlung wird individuell geplant und regelmäßig an den Therapieverlauf angepasst.

01

Ärztliche Verordnung

Der Therapiebeginn setzt eine ärztliche Verordnung für Logopädie voraus, die von HausärztInnen, KinderärztInnen, HNO-ÄrztInnen, ZahnärztInnen, KieferorthopädInnen oder NeurologInnen ausgestellt werden kann und als Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse dient.

02

Kontaktaufnahme & Terminvereinbarung

Mit der Verordnung können Sie Kontakt zu unserer Praxis aufnehmen. Bitte nutzen Sie dafür unser Anfrageformular. Sobald ein Termin zu Ihren Zeiten frei geworden ist, melden wir uns telefonisch bei Ihnen.

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Unterlagen einreichen

In den meisten Fällen wird die Verordnung automatisch von der Krankenkasse genehmigt. Sollte eine zusätzliche Genehmigung erforderlich sein, unterstützen wir Sie gerne bei den nächsten Schritten.

Anja Neuwirth, Inhaberin und Logopädin bei Logopädie Neuwirth

04

Therapiebeginn

Nach Klärung aller organisatorischen Punkte beginnt die logopädische Therapie. Die Behandlung wird individuell geplant und regelmäßig an den Therapieverlauf angepasst.

Gut vorbereitet in die Logopädie

Praktische Hinweise für einen reibungslosen Start

Damit der Start reibungslos klappt, finden Sie hier die wichtigsten organisatorischen Hinweise – kompakt, verständlich und alltagstauglich.

Damit die Verordnung gültig bleibt, muss die Behandlung in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum starten. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Verordnung im Personalienfeld.

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren sind in vielen Fällen verpflichtet, einen Eigenanteil an den Kosten ihrer logopädischen Behandlung zu leisten. Diese sogenannte Zuzahlung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Krankenkassen geregelt. Die Zuzahlung beträgt in der Regel: 

  • 10 € (bis 31.12.2026, 15 € ab 01.01.2027) je Verordnung (Rezept) sowie
  • 10 % der gesamten Behandlungskosten.

Ob Sie eine Zuzahlung leisten müssen oder von der Zuzahlung befreit sind, richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Krankenkasse. Liegt eine gültige Zuzahlungsbefreiung vor, reichen Sie uns diese bitte rechtzeitig ein.

Die Berechnung der Zuzahlung erfolgt nach Abschluss Ihrer Verordnung, da erst dann alle tatsächlich erbrachten Behandlungen feststehen. Anschließend erhalten Sie von uns eine Rechnung: 

  • bevorzugt per E-Mail oder 
  • alternativ per Post, falls keine E-Mail-Adresse vorliegt. 


Der Rechnungsbetrag kann anschließend bequem überwiesen werden. Die entsprechenden Zahlungsinformationen finden Sie auf der Rechnung.
 

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Zuzahlung oder zu einer möglichen Befreiung haben, sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen jederzeit weiter. 

Anja Neuwirth, Inhaberin und Logopädin bei Logopädie Neuwirth

Falls was dazwischen kommt

Terminabsagen

Um eine bestmögliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten sicherzustellen, bitten wir Sie, vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Nur so haben wir die Möglichkeit, den Termin kurzfristig an andere Patientinnen und Patienten auf unserer Warteliste zu vergeben. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden oder unentschuldigtem Nichterscheinen berechnen wir eine Ausfallgebühr von 50 € für Termine in der Praxis bzw. 60 € für Hausbesuche. 

Warum gibt es diese Regelung?

Unsere Therapieplätze sind stark nachgefragt und viele Patientinnen und Patienten warten auf einen Termin. Kurzfristig abgesagte Termine können meist nicht mehr neu vergeben werden und gehen dadurch verloren. Gleichzeitig werden nicht wahrgenommene Termine von den Krankenkassen nicht vergütet. Die Ausfallgebühr hilft dabei, eine verlässliche Terminplanung, eine bestmögliche Patientenversorgung und eine Sicherung der Arbeitsplätze der begrenzten Fachkräfte zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

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